Ermäßigungen
Für folgende Personengruppen und Geltungskategorien kommt, gegen Vorlage des jeweiligen Berechtigungsausweises, ein gegenüber dem jeweils vergleichbaren Normalpreis ermässigter Fahrpreis zur Anwendung:
Ermässigungsberechtigt | für |
---|---|
Kinder (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) | Einzel- und Tageskarten |
Schüler | Grund- und Aufzahlungskarten (S) |
Berufsschüler | Grundkarten (S) |
Lehrlinge | Grund- und Aufzahlungskarten (L) |
schulpflichtige Kinder mit Asylwerber-Status | Asylwerber-Semesterkarte |
Studenten | Monatskarten |
Familien | Einzel- und Tageskarten |
Senioren | Einzel- und Tageskarten |
Behinderte | Einzel- und Tageskarten |
Zivilblinde | Einzel- und Tageskarten |
Schwerkriegsbeschädigte (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) | Einzel- und Tageskarten |
Kinder bis 6 Jahre
Maximal 2 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer Aufsichtsperson (ausgenommen regelmäßiger, organisierter Kindergartenverkehr und Kindergruppenfahrten) unentgeltlich befördert.
- Begleiter können Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) sein.
- Ohne Begleitung werden Kinder bis 6 Jahre nicht befördert.
- Für das dritte und jedes weitere, mit derselben Aufsichtsperson reisende Kind bis 6 Jahre ist der Sparpreis auf Einzel- und Tageskarten zu entrichten.
Kinder bis 15 Jahre
Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) erhalten Einzel- u. Tageskarten zum Sparpreis.
- Berechtigungsausweis ist ein Lichtbildausweis, aus dem die Identität und das Geburtsdatum des Kindes hervorgehen.
Familie
Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kinderaltersgrenze lt. Begriffsbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt:
- Die Eltern (1 oder 2 Elternteile bzw. denselben gleichgestellten Personen und bis zu 5 derselben Familie angehörende Kinder zahlen zusammen den Familienpreis, der sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt
Senioren
Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (ab dem 64. Geburtstag) zum Tag des Reiseantritts erhalten gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzel- und Tageskarten zum Seniorenpreis.
- Die Altersgrenze erhöht sich mit dem 01.01.2022 auf das vollendete 65. Lebensjahr.
- Die Bestimmungen für die jeweiligen Berechtigungsnachweise bleiben unverändert. Seniorenpreis siehe Tarife.
Menschen mit Beeinträchtigung
Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Berechtigungsausweise:
- Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt: entweder alle unternehmenseigenen Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder - ersatzweise - die VORTEILScard "Spezial" der ÖBB.
Zivilblinde
Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Führhund werden unentgeltlich befördert.
Berechtigungsausweise:
- Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt: entweder alle unternehmenseigenen Blinden-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder - ersatzweise - die VORTEILScard "Blind" der ÖBB.
Schwerkriegsbeschädigte
Schwerkriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70% gemindert ist, werden für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach sowie auf den als "Ortslinienverkehr" gesondert bezeichneten Verbundlinien unentgeltlich befördert. Für alle sonstigen Fahrten erhalten Schwerkriegsbeschädigte Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
- In beiden Fällen wird bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung zusätzlich eine Begleitperson unentgeltlich befördert.
Berechtigungsnachweis: - Als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich der vom Landesinvalidenamt (Bundessozialamt) ausgegebene, mit gültiger Berechtigungsmarke für Schwerkriegsbeschädigte versehene Schwerkriegsbeschädigtenausweis anerkannt. Die Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson liegt vor, wenn der Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einer entsprechenden Begleitmarke versehen ist.