Ermäßigungen, Pendler, Schüler & Lehrlinge, Studenten
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Ermäßigungen, Pendler, Schüler & Lehrlinge, Studenten
Gültig ab 1. Juli 2024
In den Tarifbestimmungen werden sämtliche Fahrkartenangebote der Kärntner Linien beschrieben. Gleichzeitig werden auch alle Begriffsbestimmungen, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Tiere:
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde – werden unentgeltlich mitbefördert.
Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht oder getragen werden können, muss ein Ticket zum Sparpreis gelöst werden.
Gültig ab 1. Juli 2024
Gültig ab 1. Juli 2024
Die Kärntner Linien bieten Ihren Kunden eine Auswahl an Fahrkarten an, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst sind:
Ob Sie einmal im Jahr oder täglich fahren, alle Informationen und Richtlinien zu Einzel/Tages/Wochen/Monats- und Jahreskarten finden Sie in den Tarifbestimmungen der Kärntner Linien
Für folgende Personengruppen und Geltungskategorien kommt, gegen Vorlage des jeweiligen Berechtigungsausweises, ein gegenüber dem jeweils vergleichbaren Normalpreis ermässigter Fahrpreis zur Anwendung:
Kinder (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) | Einzel- und Tageskarten |
Schüler | Grund- und Aufzahlungskarten (S) |
Berufsschüler | Grundkarten (S) |
Lehrlinge | Grund- und Aufzahlungskarten (L) |
schulpflichtige Kinder mit Asylwerber-Status | Asylwerber-Semesterkarte |
Studenten | Monatskarten |
Familien | Einzel- und Tageskarten |
Senioren | Einzel- und Tageskarten |
Behinderte | Einzel- und Tageskarten |
Zivilblinde | Einzel- und Tageskarten |
Schwerkriegsbeschädigte (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) | Einzel- und Tageskarten |
Maximal 2 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer Aufsichtsperson (ausgenommen regelmäßiger, organisierter Kindergartenverkehr und Kindergruppenfahrten) unentgeltlich befördert.
Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) erhalten Einzel- u. Tageskarten zum Sparpreis.
Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kinderaltersgrenze lt. Begriffsbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt:
Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (ab dem 64. Geburtstag) zum Tag des Reiseantritts erhalten gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzel- und Tageskarten zum Seniorenpreis.
Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Berechtigungsausweise:
Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Führhund werden unentgeltlich befördert.
Berechtigungsausweise:
Schwerkriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70% gemindert ist, werden für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach sowie auf den als „Ortslinienverkehr“ gesondert bezeichneten Verbundlinien unentgeltlich befördert. Für alle sonstigen Fahrten erhalten Schwerkriegsbeschädigte Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Pendler oder Pendlerinnen sind Personen, die regelmäßig ihre Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen.
Möchten Sie sicher, umweltschonend, stressfrei und vielleicht Zeitung lesend zu Ihrem Arbeitsplatz kommen?
Vertrauen Sie sich Kärnten Bus an.
Jede/r ordentliche Schüler/In und Lehrling unter 24 Jahre, welcher in Kärnten den Hauptwohnsitzung und/oder die Ausbildungsstätte hat, hat Anspruch zur Beförderung im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.
Mit dem Kauf eines Jugend-Mobil-Tickets könnt ihr den öffentlichen Verkehr sogar in ganz Kärnten – auch außerhalb der Schul- bzw. Lehrzeit (Wochenenden, Ferienzeit, Urlaub) benützen!
Weiters gilt der Schüler- bzw. Lehrlingsausweis als Altersnachweis im Sinne des Kärntner Jugendschutzgesetzes.
Studenten bis zu ihrem vollendeten 24. Lebensjahr (bis zum 24. Geburtstag) erhalten für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem regulären Standort der Bildungseinrichtung Monatskarten zum ermäßigten Studentenpreis, wenn
- sie für jenes Semester, in welches die Monatskarte fällt, an einer im Bundesland Kärnten gelegenen Universität, Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Akademie oder Konservatorium inskribiert sind und wenn
- der Wohnort, von dem aus die Bildungseinrichtung besucht wird, innerhalb des Bundeslandes Kärnten liegt.
Als Berechtigungsausweis wird ausschließlich der von den Kärntner Linien unentgeltlich ausgegebene Studenten-Berechtigungsausweis anerkannt, welcher gegen Vorlage von Dokumenten, aus denen
- die im laufenden Semester gültige Inskription und der Standort der Bildungseinrichtung (z.B. aktuell gültiger Studentenausweis, Inskriptionsbestätigung) unzweifelhaft hervorgehen bei den personenbesetzten Ausgabestellen der Kärntner Linien erhältlich ist bzw. in seiner Geltung verlängert werden kann.